Die Fortbildung erfüllt die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände e.V. vorgegebenen Kriterien zur Vergabe der Fortbildungspunkte (FP).
Die Kriterien im einzelnen:
Thema der
Fortbildung:
- Die Fortbildung dient der Qualitätsverbesserung der Behandlung
mit den vereinbarten Heilmitteln und fördert
- die Behandlungsergebnisse und
- Versorgungsabläufe positiv.
Art der Veranstaltung:
- Abgeschlossene Fortbildung die
- inhaltlich auf den jeweiligen therapeutischen Bereich eingeht.
- Pro Fortbildungstag max. 10 FP
Qualität der Dozenten:
- Dozenten müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Heilmittelerbringer und
- eine mindestens 2-jährige vollzeitige therapeutische Berufserfahrung besitzen.
Fortbildungsinhalte:
Die Fortbildungsinhalte müssen folgende Qualitätsmerkmale aufweisen:
- Sie müssen aktuelle Erkenntnisse der eigenen Disziplin aus dem
- jeweiligen Fachgebiet vermitteln und
- die Fortbildungsinhalte müssen durch eine aussagekräftige Literaturliste mit
- mindestens einjähriger Erfahrung im Bereich der Forschungsinhalte nachweisen können.